Initiative Hörgesundheit Audio Welle
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Cochlea-Implantat Versorgung

Den meisten Menschen mit einer Hörminderung kann mit Hörgeräten geholfen werden. Es gibt aber besonders gravierende Arten von Schwerhörigkeit, bei denen Betroffene trotz leistungsstarker Hörgeräte nur sehr wenig verstehen. Für sie ist telefonieren oder auch eine Unterhaltung mit anderen Menschen – insbesondere in einer geräuschvollen Umgebung – oftmals nicht mehr möglich. In solchen Fällen bieten Hörimplantate die Möglichkeit, wieder in einem hohen Maße an der Welt des Hörens teilzuhaben. Das Cochlea-Implantat (CI) ist ein medizintechnisches System, das die Funktionalität des Hörsinns wiederherstellt. Im Gegensatz zu einem Hörgerät, welches den Schall verstärkt, überbrückt das CI den geschädigten, nicht mehr funktionierenden Teil des Innenohrs. Es ersetzt die Funktion der fehlenden oder beschädigten Sinneszellen in der Hörschnecke, die bei Normalhörenden mechanische in elektrische Reize umwandeln. Der Hörnerv wird vom CI direkt stimuliert. Patienten mit einer hochgradigen, an Taubheit grenzenden Schallempfindungsschwerhörigkeit, deren Haarsinneszellen in der Cochlea, der Hörschnecke im Innenohr, fehlen oder beschädigt sind, können mit einem CI wieder hören und verstehen.

CI-Versorgung in Deutschland

In Deutschland werden bereits seit mehr als 30 Jahren Cochlea-Implantate eingesetzt. Mittlerweile werden jährlich etwa 5.000 CI-Implantationen durchgeführt. Rund 40.000 Deutsche tragen ein Cochlea-Implantat. Im Rahmen der Nachsorge nach einer CI-Implantation nehmen Hörakustiker eine wichtige Rolle ein, vor allem in der wohnortnahen Betreuung und Versorgung der Patienten. Auch bei der Erstindikation, wenn es darum geht herauszufinden, ob Hörgeräte noch ausreichen, oder nicht, sind Hörakustiker wichtige Berater an der Seite der Patienten.

Wer trägt die Kosten für ein Hörimplantat?

Eine Indikation für ein Hörimplantat besteht, wenn aus medizinischer Sicht dadurch eine Verbesserung des Hörvermögens erwartet wird und diese nicht mit Hörgeräten zu erreichen ist. Ist diese Indikation medizinisch festgestellt, werden die Kosten für die Versorgung mit einem Hörimplantat vollständig von den Krankenkassen übernommen. Die Leistungen umfassen Diagnostik, Operation, Implantat-System (Implantat und Audioprozessor), Erstanpassung. Privatversicherte müssen die Kostenübernahme mit ihrer Versicherung klären.

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Ratgeber-Broschüre Endlich wieder hören



CI-Symposium Präsentationen als PDF



Infografik Cochlea-Implantat



Erfahrungs­bericht einer CI-Trägerin



CI-Symposium Präsentation Live-Aufzeichnung

vom 10.11. 2022

Der Weg zum Cochlea-Implantat

Hörimplantate überbrücken oder verstärken den nicht funktionierenden Teil des Gehörs und richten sich an schwerhörige Menschen mit einem an Taubheit grenzenden Hörverlust. Am häufigsten werden Cochlea-Implantate (CI), aktive Mittelohr-, Knochenleitungs- und Hirnstammimplantate eingesetzt.

Voruntersuchung

Eine CI-Implantation dauert zirka ein bis drei Stunden. Dabei wird die Operation meist stationär und in Vollnarkose durchgeführt. Im Anschluss tragen Patienten etwa zwei Tage einen Kopfverband. Einen Tag nach dem Eingriff wird die Lage der Elektrode des Cochlea-Implantats in der Hörschnecke durch eine Röntgenaufnahme überprüft und etwa sieben Tage nach der Operation die Fäden gezogen. Der Wundbereich verheilt in den darauffolgenden zwei bis drei Wochen komplett.

Rehabilitation nach der OP

Maximal vier Wochen nach der Operation wird der Audioprozessor des Cochlea-Implantats in einem Hörimplantat-Zentrum oder einer Reha-Klinik zum ersten Mal aktiviert und individuell auf die Hörempfindungen des Patienten eingestellt. Heutzutage gibt es auch Kliniken, die bereits einen Tag nach der OP ein erstes „Anklingeln“ vornehmen, um den Patienten zu zeigen, dass das CI funktioniert. Zum Teil können dann bereits erste Spracheindrücke verstanden werden, die anhand von Tests überprüft und dokumentiert werden. Zudem erhalten die Patienten eine umfangreiche Einweisung in die Technik der Cochlea-Implantate sowie eine detaillierte Anleitung für ein weiterführendes Hörtraining in den darauffolgenden Monaten.

Nachsorge

Nach der Grundrehabilitation hat jeder Patient Anspruch auf einen Nachsorgetermin pro Halbjahr oder Jahr, bei dem die Hörleistung überprüft und das System neu eingestellt wird. Ebenso wird weiterer Therapiebedarf abgeklärt.
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